Landeswassergesetz
Verwaltung in Mülheim will Frist für Dichtheitsprüfung nicht verlängern
Mülheim. Bis 2015 sollen Grundbesitzer laut Landeswassergesetz ihre Leitungen prüfen lassen. Eigentümer in Mülheim fürchten Stress und Kosten. Während sie auf eine offizielle Fristverlängerung hoffen, beschwichtigt die Verwaltung mit Kulanz-Versprechen.

Grundbesitzer in Mülheim fürchten Belastungen durch die bevorstehende Leitungs-Prüfung. Die Verwaltung will jedoch keine offizielle Fristverlängerung. Foto: Joachim Kleine-Büning/WAZ Fotopool© WAZ Fotopool




