Gericht untersagt Betrieb des Freizeitdomizils am Entenfang
Mülheim/Duisburg.Die Auffassung der Stadt Mülheim ist gerichtlich bestätigt: Der Betrieb der Freizeitanlage am Entenfang ist illegal. Eine Räumung stand im Raum.
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker, um den Podcast hören zu können.