KI-Stimme. Info
Maskenpflicht
Kinder vom Unterricht ausgeschlossen – trotz Masken-Attests
Mülheim. Zwei Schüler des Mülheimer Gymnasiums Broich können keine Maske tragen. Sie sind vom Unterricht ausgeschlossen – ohne Recht auf Beschulung.

Maskentragen ist Pflicht für alle Schüler ab der fünften Klasse. Zwei Mülheimer Schüler haben ein Attest – das aber nicht anerkannt wird.© FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

