Baurecht
Stadt Mülheim überprüft das Wohnen auf dem Campinglatz Entenfang
Mülheim/Duisburg-Bissingheim. . Über 500 Bewohner werden am Entenfang unter die Lupe genommen: Wer darf bleiben, wer wird zeitlich geduldet, wer muss gehen? Erstwohnsitz verboten.

Campingplatz Entenfang: Über 500 Bürger haben dort ihren Erstwohnsitz.© www.blossey.eu




