Bahn
Fahrgastrechte gelten auch nach Stellwerkbrand in Mülheim
Mülheim. . Die gesetzlichen Fahrgastrechte sind auch nach dem Stellwerkbrand in Styrum anzuwenden. Kunden können bei Verspätungen Entschädigungen geltend machen.

Ein ICE auf der betroffenen Hauptachse des Ruhrgebiet-Bahnverkehrs, aufgenommen vom Styrumer Kolkerhofweg aus, im Hintergrund ist der Speldorfer Fernmeldeturm zu sehen. Auch viele Fernzüge nehmen noch die Umleitung über die Strecke des nördlichen Ruhrgebiets.© FUNKE Foto Services




