Finanzen
Bundesgerichtshof überrascht Mülheimer Banken
Mülheim an der Ruhr. . Bankkunden, die Bearbeitungsgebühren für einen Privatkredit gezahlt haben, können dieses Geld nach einem BGH-Urteil nun zurückfordern. Aber, Achtung: Die Banken werden von selbst nicht tätig. . .

Die Bearbeitungsgebühr für einen Privatkredit müssen Kunden selbst und schriftlich von ihrem Geldinstitut zurückfordern.© WAZ FotoPool



