Pläne für Mottbruchhalde

Windrad: Stadt Gladbeck weist die Kritik des Kreises zurück

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Umstritten: Ein Windkraftanlage auf der Mottbruchhalde.

Umstritten: Ein Windkraftanlage auf der Mottbruchhalde.

Foto: Hans Blossey

Gladbeck.   Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer betont, der Wille des Rates sei eindeutig und die Erklärung des Bürgermeisters daher rechtens und verbindlich.

Die Stadt hat die Vorwürfe des Kreises zurückgewiesen, sie habe den Rat vor Ablehnung des Windrades auf der Mottbruchhalde nicht beteiligt und sich daher rechtswidrig verhalten. Mehrfach, heißt es in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Debatte um das umstrittene Windrad-Projekt, habe sich der Rat seit 2014 mit dem Thema beschäftigt und jeweils einstimmig eine solche Anlage auf der Halde abgelehnt. Dennoch genehmigte nun der Kreis eine solche Anlage.

Der Wille des Rates sei aber durch die mehrfachen Beschlüsse eindeutig, betont Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer in der Stellungnahme. Die Versagung des „gemeindlichen Einvernehmens“ zum Bau der Windkraftanlage durch die Stadt sei insofern „ein Geschäft der laufenden Verwaltung“ zur Umsetzung klarer Ratsbeschlüsse, erklärt der Dezernent.

Der Bürgermeister setzte den Willen des Rates um

Zuletzt habe der Planungs- und Bauausschuss die Verwaltung im vergangenen September einstimmig beauftragt, die kommunale Planung auf der Mottbruchhalde durchzusetzen. Dazu habe auch die Ablehnung des Windrades, das der städtischen Planung widerspreche, gehört. Kreuzer verweist in der Stellungnahme auf das Baugesetzbuch, wonach Erklärungen des Bürgermeisters, wie jetzt über das Einvernehmen gegenüber dem Kreis als Genehmigungsbehörde in Sachen Windrad, verbindliche Wirkung zukomme, da er die Gemeinde nach außen vertrete.

Die Windräder in Rentfort bestätigte die Bauordnung

Kreuzer verweist auch auf die Genehmigungen der beiden Windkraftanlagen in Rentfort: Dort sei das „gemeindliche Einvernehmen“ nicht durch den Rat, sondern durch die Bauordnungsabteilung bestätigt worden. „Warum reicht dies aus Sicht des Kreises jetzt nicht mehr aus?“, fragt der Baurat.

Wenn der Kreis der Auffassung sei, so Kreuzer, das „gemeindliche Einvernehmen“ hätte in diesem Fall nur durch den Rat versagt werden können, wäre es seine Pflicht als Kommunalaufsicht gewesen, die Stadt auf ihren angeblichen Fehler hinzuweisen. „Es ist verwunderlich, dass der Kreis erst in der Baugenehmigung darauf hinweist, dass die Stadt hier angeblich einen Fehler gemacht habe,“ so Kreuzer.

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