Urteil
Facebook-Drohungen - Frau darf sich Bekannter nicht nähern
Gladbeck/Hamm. . Eine Frau aus Bayern darf sich einer Bekannten aus Gladbeck nicht mehr nähern. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Kontaktverbot verhängt. Hintergrund ist ein im sozialen Netzwerk Facebook ausgetragener Streit. Dort beschimpfte die Frau aus Bayern ihre Bekannte unter anderem als „Mongotochter“ und drohte, deren Sohn „kalt zu machen“.



