Facebook
Beleidigungen auf Facebook nicht automatisch ein Kündigungsgrund
Frankfurt/Main. Grobe Beleidigungen in sozialen Netzwerken gegenüber einem Arbeitgeber müssen nicht zwingend zur Kündigung führen. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem Sonderfall: Ein Mediengestalter, der seit Jahrzehnten im Betrieb arbeitet, hatte gegen seine Kündigung geklagt.



