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Delikt & Abschiebung
Trotz Grapsch-Attacke keine Abschiebung: Das ist der Grund
Gelsenkirchen. Ein geflüchteter Syrer verliert seinen Schutzstatus. Grund: ein Sexualdelikt. Warum ein Gelsenkirchener Gericht den Bescheid aufhob.


Ein geflüchteter Syrer verliert seinen Schutzstatus (Symbolbild). Grund: eine Straftat. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hebt aber trotzdem die BAMF-Entscheidung auf.© NRW Desk | Michael Kappeler

