Arbeitsrecht
Schalke überwachte Busfahrer mit GPS - Kündigung unwirksam
Gelsenkirchen. Ein 44-jähriger Fahrer des Schalker Spielernachwuchses hat erfolgreich vor dem Arbeitsgericht geklagt. Die durch den Fußballverein ausgesprochene Kündigung, entschied man dort, ist unwirksam. Der FC Schalke 04 beschäftigt mehr als 30 Fahrer für seine Jungkicker – und überwacht die Touren per GPS.

Schalke-Fahrer kutschieren Busse und (auch Jugend)-Spieler zu Spielen und Trainingsplätzen. Neben den großen Bussen für Profis und zweite Mannschaft sind für den Nachwuchsbereich zwölf Kleinbusse und fünf Caddys im Einsatz.© Jakob Studnar



