Prozess
Neugeborenes getötet - Bewährungsstrafe für 17-Jährige
Essen. Vor dem Landgericht Essen endete der Prozess um eine 17-Jährige, die ihr Kind kurz nach der Geburt getötet hat. Die Gelsenkirchenerin muss nicht ins Gefängnis. Sie wurde von der III. Jugendstrafkammer wegen Totschlags zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Eine 17-jährige Gelsenkirchenerin hat ihr Baby kurz nach der Geburt getötet und wurde für die Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. © Ulrich von Born/ WAZ FotoPool




