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Gericht
Gelsenkirchener Bergmann gewinnt gegen die Knappschaft
Gelsenkirchen. . Der ehemalige Bergmann Christian Link muss von der Knappschaft weiter versichert werden. Das entschied das Landessozialgericht. Die Knappschaft hatte sich darauf berufen, dass Links Arbeit als Fördermaschinist keine typische bergmännische Tätigkeit sei. Das Gericht sah darin eine Ungleichbehandlung.

Christian Link (47) zeigt eine Urkunde der Deilmann-Haniel, die seine 30-jährige Betriebszugehörigkeit dokumentiert. Inzwischen darf der ehemalige Bergmann kein Gelände der Ruhrkohle AG (RAG) mehr betreten.© WAZ




