Arbeitsgericht
Versetzungen bei der RAG waren rechtens
Gelsenkirchen. Neun RAG-Mitarbeiter hatten gegen ihre „Versetzung“ ins Mitarbeiter-Entwicklungscenter (MEC) geklagt. Arbeitsgericht in Gelsenkirchen wies die Klagen ab.

Neun RAG-Mitarbeiter hatten gegen ihre Versetzung ins Mitarbeiter-Entwicklungscenter (MEC) geklagt. © NRZ




