Von Spätestens nach den ersten Frühlingstagen schwingen sich viele wieder aufs Fahrrad und wollen raus in die Natur. Die Deutsche Verkehrswacht rät, die Drahtesel nicht nur vom Staub des Winters zu befreien, sondern auch darauf zu achten, ob die Räder überhaupt noch nach StVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung) funktionsfähig sind. Zum einen muss das Fahrrad einen weißen Scheinwerfer vorne und einen Reflektor haben. Beides darf auch integriert sein. Die zugelassenen Leuchten sind am Prüfsiegel zu erkennen und dürfen auch am Tag angeschaltet sein.