Gericht
Haft und Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen
Gelsenkirchen. . Ein einschlägig vorbestrafter Gelsenkirchener hatte eine sexuelle Beziehung zu einer 13-Jährigen. Den Kontakt stellte der 51-Jährige über die Internet-Plattform „knuddel.de“ her. Für vier Jahre muss der Mann in Haft - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil nahm der Gelsenkirchener gefasst auf.

Das Landgericht Essen verurteilte einen 51-jährigen Sexualstraftäter zu vier Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.© Oliver Müller




