Mietrecht
Vermieter darf Familie aus Gelsenkirchen Tierhaltung nicht pauschal verbieten
Gelsenkirchen. Das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen darf von Vermietern nicht generell verboten werden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Vermieter können demnach die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die “Störfaktoren“ überwiegen.

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht pauschal verbieten, Hunde oder Katzen in der Wohnung zu halten. Eine derartige Klausel im Mietvertrag stellt eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und ist deshalb unwirksam.© dpa



