Arbeitsprozess
Ausbilder darf trotz fristloser Kündigung weiterarbeiten
Gelsenkirchen. Weil er bei der Fahrtkostenabrechnung geschlampt hatte, wurde einem Ausbilder beim DGB-Berufsausbildungswerk Gelsenkirchen fristlos gekündigt. Obwohl das Arbeitsgericht die Kündigung erst bestätigte, darf der Mann nun weiterarbeiten - weil das Kündigungsschreiben ihn nicht schnell genug erreichte.

Über die Fahrtkostenabrechnungen für eine Schweißerfachausbildung stolperte ein 57-jähriger Mitarbeiter des DGB-Berufsausbildungswerks Gelsenkirchen.© WAZ FotoPool




