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Gericht
Gerichtsprozess: Bergleute siegen auch in zweiter Instanz
Gelsenkirchen/Hamm/Bottrop. Landesarbeitsgericht entscheidet im Bergmannprozess: Kündigung durch die RAG ist unwirksam. Kumpel, auch in Gelsenkirchen, können aufatmen.

Landesarbeitsgericht hat im Bergmannprozess entscheiden: Kündigung durch die RAG ist unwirksam. Kumpel, auch in Gelsenkirchen, können aufatmen.© dpa | Franz-Peter Tschauner




