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Justiz & Verbraucherschutz
Sturz mit defektem Fahrrad: Schmerzensgeld für Bueranerin
Gelsenkirchen. Schmerzensgeld bei fehlerhaften Produkten gibt es auch in Deutschland. Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt, wie es geht.

Seit mehr als 120 Jahren gibt es Gazelle Fahrräder: Dass ein solches nach nur neun Monaten defekt ist, war nicht zu erwarten. Weshalb die Klägerin Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Sturz hat. Das Foto entstand in den Niederlanden zur Feier des 120-jährigen Bestehens von Gazelle. © NRZ

