. Weil die Bemessung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht als „verfassungswidrig“ eingestuft wurde, hat die Große Koalition in Berlin jüngst eine Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Stadtkämmerin Karin Welge begrüßt die Einigung, „wäre aber deutlich zufriedener ohne die Öffnungsklausel“. Insbesondere diese Klausel sorgt bei Gelsenkirchens Finanzchefin für Bedenken.