Amtsgericht
24-Jähriger erhielt in Gelsenkirchen Haft für Ungehorsam
Gelsenkirchen. Angeklagter erschien mit 50 Minuten Verspätung vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht. Am Tag vorher war er in eine Schlägerei verwickelt

Auch die Haft für Ungehorsam ist möglich, wenn der Angeklagte schuldhaft zu spät zu seinem Prozess erscheint und es sich nicht um ein Bagatelldelikt handelt.© WAZ FotoPool




