Dass ihre neuen Diesel-Autos größere Stinker sind, als in Hochglanz-Prospekten stets behauptet – damit wollen sich viele Essener nicht so ohne weiteres abfinden und ziehen vor Gericht. Der aktuelle Fall einer VW-Kundin dürfte ihnen dabei Mut machen: Ihr sprach die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen jetzt nicht nur das Recht zu, ihr 2013 gekauftes Golf VI Cabriolet gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Sie muss auch keinen einzigen Cent Nutzungsentschädigung zahlen.
Sechs Jahre also Auto gefahren zum Nulltarif – das darf man wohl ein ausgesprochen verbraucherfreundliches Urteil nennen. Es ist gleichwohl nicht das erste seiner Art: Auch die Landgerichte in Potsdam und Augsburg, Halle oder Gera haben schon ähnlich entschieden, wissen Kenner der juristischen Materie.


