Essen. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat beschlossen: Die Direktvergabe der Stadt an die Ruhrbahn ist rechtens. Der Vertrag läuft bis 2042.
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) hat mit seinem Beschluss vom Mittwoch, 16. Oktober, letztinstanzlich über die Direktvergabe an die Ruhrbahn entschieden. Ergebnis: Die Direktvergabe an die Ruhrbahn ist möglich, Nachprüfungsanträge sind zurückgewiesen worden – ein juristischer Erfolg für die Stadt Essen.
Der Rat der Stadt Essen hatte bereits in seiner letzten Sitzung vom Mittwoch, 25. September, der Direktvergabe zum 1. Januar 2020 an die Ruhrbahn zugestimmt – vorbehaltlich der Entscheidung des OLG, die nun zugunsten der Stadt ausgefallen ist.
Abzuwarten bleibe nun, ob die schriftliche Begründung des Beschlusses noch konkrete Hinweise hinsichtlich der genauen Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags enthalte, teilt das Presseamt der Stadt Essen mit.
Der Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen privaten Busunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) über die sogenannte Direktvergabe von Nahverkehrsleistungen. Bereits im September hatte sich eine Entscheidung zugunsten des kommunalen Verkehrsunternehmens angedeutet. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf halte die gesetzlichen Regeln für Direktvergaben wohl für anwendbar, das erklärte die Vorsitzende Richterin Christine Maimann in der mündlichen Verhandlung im September.
Auftrag der Stadt Essen an die Ruhrbahn erstreckt sich über 22,5 Jahre
Der Dienstleistungsauftrag soll sich über einen Zeitraum von insgesamt 22,5 Jahren bis 2042 erstrecken. Der Vergabesenat des OLG hatte bereits in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die Laufzeit und die besondere Gestaltung der Direktvergaben im VRR-Modell nicht beanstandet werden, so die Stadt.
Der Rat hatte die Verwaltung jetzt dazu ermächtigt, alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Schritte zu ergreifen, um eine Unterbrechung oder Einschränkung der Verkehrsdienste zu vermeiden. Mit Unterbrechungen oder Einschränkungen im ÖPNV ist nun nicht mehr zu rechnen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird pünktlich zum 1. Januar 2020 unmittelbar an die Ruhrbahn erteilt. Damit wird die Ruhrbahn GmbH den öffentlichen Personennahverkehr durch Bus und Bahn auch zukünftig im Essener Stadtgebiet durchführen.
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