Die juristische Auseinandersetzung um die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen der Polizei Essen in sozialen Netzwerken ist in die nächste Runde gegangen - und wieder haben die Kläger Recht bekommen: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster setzte der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit an diesem Dienstag eine klare Grenze: „Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie bei Twitter zur veröffentlichen“, heißt es da.
Schon vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war die Klage des Versammlungsleiters und eines Teilnehmers der Demo gegen den Aufmarsch der selbsternannten „Eltern gegen Gewalt“ am 6. Mai 2018 in Essen-Steele erfolgreich. Richter stellten die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde fest. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ allerdings die Berufung des Landes NRW wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu.


