Vorsichtig optimistisch hat Essens Umweltdezernentin Simone Raskob auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zum Luftreinhalteplan der Stadt Köln reagiert. Anders als noch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz hält das OVG flächendeckende Fahrverbote in der Domstadt für nicht erforderlich. „Aus Sicht der Stadt Essen ist das positiv“, erklärte Raskob am Freitag. Sollte das Oberverwaltungsgericht dies für den Essener Luftreinhalteplan genauso sehen, wäre ein flächendeckendes Fahrverbot, das sich quer durch das Stadtgebiet erstrecken würde, ebenfalls vom Tisch.
Die Stadt Köln muss nach dem Urteil des OVG allerdings für vier sehr stark belastete Straßen die Möglichkeit von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan mit aufnehmen. Ob die Straßen dann für Diesel und Benziner der Euronormen 4 und 5 gesperrt werden, hängt von der Entwicklung der Luftqualität ab.


