Kommentar
Fall Kunze: Wer wusste was im EBE-Aufsichtsrat?
Bei der Frage möglicher Pflichtverletzungen durch den EBE-Geschäftsführer zieht sich der OB auf Prüfungen zurück, die es abzuwarten gelte. Zu klären ist aber auch: Wieso hat der Aufsichtsrat, dem Paß vorsteht, Privilegienwirtschaft und üppige Beraterverträge geduldet? Ein Kommentar von Frank Stenglein

© WAZ FotoPool



