Prozess
Behinderter muss wegen sexueller Belästigung nicht in Psychiatrie
Essen. . Zwei Mal hatte ein geistig behinderter und psychisch kranker Mann auf offener Straße in Essen Frauen sexuell belästigt. Aufgrund seiner Erkrankung sprach ihn die VI. Essener Strafkammer nun frei. Eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie setzte sie aber zur Bewährung aus.

Die VI. Essener Strafkammer sprach einen Essener wegen seiner geistigen Behinderung von der Schuld frei, zwei Frauen sexuell belästigt zu haben. © WAZ FotoPool




