Uniklinik
Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts - „jeder soll seine Religion leben“
Essen. . Die Debatte über ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung von Jungen im Säuglingsalter verbietet, hält unvermindert an. Eckhard Nagel, ärztlicher Direktor der Uniklinik, spricht sich dafür aus, den Einzelfall zu betrachten. Die körperliche Unversehrtheit eines Kindes aber hält Nagel für ein “zu verteidigendes Rechtsgut“.




