Die Stadt Essen will bei den Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger genauer hinschauen. Künftig soll es – wie für die Miete – auch für Heizkosten Angemessenheitsgrenzen geben. Das heißt: Die Stadt übernimmt die Kosten dann nur noch bis zu einer festgelegten Höhe. Dazu hat das Amt für Wohnen jetzt eine Richtlinie erarbeitet. Bislang erstattet die Stadt Hartz-IV-Haushalten die Heizkosten ohne jedwede Prüfung in voller Höhe. Das Geld dafür kommt überwiegend aus dem städtischen Etat. In Essen gibt es derzeit rund 45.500 Bedarfsgemeinschaften. Die neuen Richtlinien gelten aber auch für die 10.000 Sozialhilfeempfänger.

„Wir wollen jetzt nicht massenhaft Heizkosten streichen, sondern eine Handhabe gegen Ausreißer haben“, begründete Hartmut Peltz, Leiter des städtischen Amtes für Soziales und Wohnen, den Schritt. Für die meisten Jobcenter-Kunden ändere sich nichts, glaubt er. Sie lägen unterhalb der definierten Heizkostengrenzen. Allerdings gebe es Menschen, „bei denen man den Eindruck hat, dass es ihnen egal ist, wie viel sie heizen. In Einzelfällen haben wir Überschreitungen um das Dreifache des Durchschnittswertes. Auf diese Fälle zielen wir ab.“ Deren Heizverhalten nun stärker unter die Lupe zu nehmen, sei gerecht auch denen gegenüber, die angemessen heizen würden. Es gehe der Stadt nicht ums Sparen von Kosten sondern um ein Signal, sagt Peltz. Schließlich handele es sich um Steuergelder. Die Stadt gibt jährlich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag für Heizkosten aus.