Das eigene Bild im Internet – und sein rechtlicher Rahmen
Das so genannte „Recht am eigenen Bild“ ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Danach darf jeder selbst darüber bestimmen, was mit Bildern in der Öffentlichkeit geschieht, auf denen er selbst zu sehen ist. Details regelt das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“.

