Zerstörung
Bei Vandalismus auf den Friedhöfen haften Eltern nicht
Huckingen. . Die Geschädigten bleiben wohl auf den Kosten, die die Zerstörung der Gräber auf dem Friedhof in Huckingen erzeugt hat, sitzen. Versicherungen springen bei Vandalismus von Kindern nicht zwangsläufig ein.

Barbara Nest aus Duisburg-Huckingen bleibt aller Voraussicht auf dem Schaden an dem Lämpchen sitzen.© WAZ

