Facebook
Arbeitsgericht Duisburg wertet Beleidigung bei Facebook als Kündigungsgrund
Duisburg. Eine grobe Beleidigung des Arbeitskollegen oder Chefs in sozialen Netzwerken kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, das hat das Arbeitsgericht Duisburg entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Mannes, der seine Kollegen auf seiner Facebook-Seite unter anderem „Speckrollen“ und „Klugscheißer“ genannt hatte.


