Arbeitsgericht
Verkäuferin erstreitet 7766 Euro Lohnnachzahlung
Bochum. Eine ehemalige Mitarbeiterin (56) eines Foto-Geschäftes hat vor dem Landesarbeitsgericht eine Lohnnachzahlung in Höhe von 7766 Euro erstritten. Sie hatte zuvor nur einen Mini-Lohn erhalten - 6,35 Euro Stundenlohn.

© Uwe Schaffmeister



