Bundesarbeitsgericht
Ex-Leiharbeiter scheitert mit Klage auf Lohnnachzahlung
Bochum. 13.181 Euro wollte ein ehemaliger Leiharbeiter (53) aus Bochum an Lohnnachzahlungen von einer Zeitarbeitsfirma einklagen. Doch vor dem Bundesarbeitsgericht scheiterte er, weil die Ansprüche verjährt sind.

© Uwe Schaffmeister




