Recht
Höhepunkt der Kreuzfahrt fiel weg - Reiseveranstalter verklagt
München. Weil er sich um den Höhepunkt der Kreuzfahrt betrogen fühlte, verklagte ein Passagier den Reiseveranstalter. Die angepriesene Fahrt durch die Passage des Panamakanals fand im Dunkeln statt, weil das Schiff zehn Stunden zu spät ablegte. Die Klage war jedoch nur teilweise von Erfolg gekennzeichnet.

Das Amtsgericht München sprach dem Kläger eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zu.© Getty Images




