Gerichtsurteil
Routenänderung bei Kreuzfahrt ist nicht zwangsläufig ein Reisemangel
München. . Wer eine Kreuzfahrt bucht, verlässt sich meist auf die zuvor angegebene Reiseroute. Weicht das Schiff während der Fahrt vom geplanten Kurs ab, kann dies ein Reisemangel sein. Bei ausgewiesenen Seetagen besteht laut Amtsgericht München jedoch kein Anspruch auf Korrektheit der Route.

Freier Blick auf die Eisberge: Weicht ein Kreuzfahrtschiff von seiner Route ab, kann das ein Reisemangel sein - es gibt aber nicht in jedem Fall Geld zurück.© Ulrich Scharlack




