Recht
Salmonellenerkrankung - Kreuzfahrtgast muss Ursache beweisen
Rostock. War es das Essen vom Buffet? Oder doch eine Ansteckung beim Landgang? Erkrankt ein Kreuzfahrt-Passagier an Salmonellen, bekommt er nicht automatisch Schmerzensgeld dafür - sondern muss erst einmal beweisen, dass das Essen an Bord für die Erkrankung verantwortlich war.

Salmonellen können zum Beispiel auf Muscheln, Geflügel oder Eierprodukten lauern. Kreuzfahrt-Passagiere müssen jedoch erst beweisen, dass sie sich tatsächlich an Bord infiziert haben.© Alina Novopashina




