Tourismus
Auch Kleinkind steht bei Flugverspätung ein Ausgleich zu
Stuttgart. Bei einer großen Flugverspätung oder Annullierung steht auch einem Kleinkind eine Ausgleichszahlung zu. Dabei muss das Kind gar keinen eigenen Sitzplatz haben. Das entschied das Landgericht Stuttgart. Es knüpfte sein Urteil allerdings an eine Bedingung.

Wer eine Buchungsbestätigung besitzt, hat bei einem verspäteten Flug einen Anspruch auf Ausgleichszahlung.© Patrick Pleul


