Recht
Ausgleichszahlung bei Flugverspätung gilt drei Jahre lang
Bremen. Bis zu drei Jahre können Flugpassagiere nach einer Flugverspätung noch Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen. So urteilte jetzt das Amtsgericht Bremen. Im behandelten Fall hatte sich die Airline geweigert, einen Ausgleich zu zahlen, weil die Passagieren diesen erst zwei Jahre nach dem Flug forderten.



