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Annullierung
Bei Flugausfall wegen Schlechtwetter Entschädigung möglich
Hannover. Für eine Annullierung muss es triftige Gründe geben. Auch muss sich die Airline um Ersatz bemühen. Sonst ist eine Entschädigung fällig.

Fällt eine Maschine wegen schlechtem Wetter aus, muss sich die Airline ausreichend um Ersatz kümmern. Andernfalls steht den betroffenen Fluggästen eine Entschädigung zu.© dpa




