dpa
Urteil
Anschlussflug annulliert: Entschädigung für Gesamtstrecke
Hamburg. Wird bei einer einheitlichen Flugbuchung mit Anschlussflügen eine Teilstrecke annulliert, ist der Fluggast für die Gesamtstrecke zu entschädigen.

Das Amtsgericht Hamburg hat ein neues Urteil über die Höhe der Entschädigung bei Flugausfällen von Teilflügen gefällt.© dpa




