Airlines
BGH stärkt Rechte von Pauschaltouristen
Karlsruhe. Abflug verschoben, Maschine umgeleitet: Ohne Rücksprache mit der Reiseleitung nehmen Touristen einen anderen Flieger. Geht das? Der BGH sagt: Ja.

Pauschalurlauber müssen nicht jede Unannehmlichkeit hinnehmen. Nach einem Flugausfall organisierten Betroffene die Rückreise selbst. Der Veranstalter muss die Kosten nun erstatten.© dpa




