• Neben der Wärmepumpe werden auch andere klimafreundliche Heiztechniken vom Staat bezuschusst.
  • Der Heizungszuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und drei Klimaboni zusammen.
  • Für eine Wärmepumpe sind bis zu 21.000 Euro Förderung möglich, 23.500 Euro bei einer Pelletheizung.

Mit der Heizungsförderung will der Staat Hausbesitzer dazu bewegen, ihre alte Heizung gegen erneuerbare Technik auszutauschen. Wer früher von Gas oder Öl weg wechselt, bekommt mehr Geld. Auch Haushalte mit einem geringen Einkommen können über einen der Klimaboni mehr Förderung bekommen. Wie sich der Heizungszuschuss genau zusammensetzt, welche Boni es gibt und wie sich die maximale Finanzspritze erreichen lässt, lesen Sie hier.

Förderung für eine Wärmepumpe: So setzt sich der Zuschuss zusammen

Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten grundsätzlich eine Förderung von 30 Prozent der Gesamtkosten. Förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Pelletheizungen, solarthermische Anlagen sowie Brennstoffzellenheizungen. Bezuschusst werden zudem alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Heizungstausch entstehen – etwa für die Demontage oder Installation. Auch folgende ergänzende Leistungen sind förderfähig:

  • Anschlüsse an ein Wärmenetz
  • Ausgaben für provisorische Techniken beim Heizungsdefekt
  • Energieberatung und Fachplanung zum Umstieg von Öl oder Gas zu erneuerbaren Energien

Die zweite Säule neben der Grundförderung sind die Klimaboni. Insgesamt gibt es vier Bonusförderungen. Für jeden Bonus müssen die Antragsteller jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So kommen zusätzlich zur Grundförderung noch fünf bis 55 Prozent über die Bonusförderung dazu. In Summe sind maximal 70 Prozent Förderung möglich. Von der Förderbank KfW werden aber nur bis zu 30.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro.

Einen Klimaboni gibt es für den Tausch alter Gas- und Ölheizungen

Effizienzbonus (5 Prozent)

Diesen Bonus gibt es für alle Wärmepumpen, die Wasser, Erde oder Abwasser als Energiequelle oder ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) nutzen.

Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent)

Wer eine alte Gasheizung oder Ölheizung hat und gegen eine erneuerbare Heiztechnik tauscht, kann sich bis zu 20 Prozent Extra-Förderung über den Klimageschwindigkeitsbonus sichern. Je früher Betroffene eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen, desto mehr Förderung gibt es. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium.

JahrFördersatz
bis 31.12.202820 Prozent
ab 01.01.202917 Prozent
ab 01.01.203114 Prozent
ab 01.01.203311 Prozent
ab 01.01.20358 Prozent
Eine Wärmepumpe steht vor einem Neubau in Bayern (Symbolbild).
Je schneller eine alte Heizung gegen eine neue Technik wie die Wärmepumpe ausgetauscht wird, desto mehr Zuschuss gibt es (Symbolbild).© imago/Sven Simon | IMAGO stock

Einkommensbonus (30 Prozent)

Dieser Klimabonus richtet sich an einkommensschwache Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Die Voraussetzung ist, dass die Antragsteller die Hauptwohneinheit (in einem Mehrfamilienhaus) oder das Haus selbst bewohnt wird. Zum Haushaltseinkommen zählen auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Sozialleistungen wie Kinder- oder Arbeitslosengeld.

Emissionsminderungszuschlag (2500 Euro)

Dieser Pauschalbetrag zählt streng genommen nicht zu den Klimaboni. Er betrifft Eigentümer, die sich eine Biomasseanlage – etwa eine Pelletheizung – einbauen lassen. Wenn die neue Heizung nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhält, gibt es pauschal 2500 Euro Zuschuss zur Förderung dazu. Gut zu wissen: Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt, heißt es vom „ADAC“.

Bis zu 23.500 Euro: So erreichen Hausbesitzer die Höchstförderung

Inklusive des Emissionszuschlages erhöht sich die maximale Fördersumme somit von 21.000 auf 23.500 Euro. Die Heizungsförderung ist eine KfW-Förderung und wird über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt. Voraussetzung für die gesamte Förderung ist, dass die Energie­effizienz eines Bestandsgebäudes verbessert wird oder der Anteil an erneuerbaren Energien steigt.

Wenn Hausbesitzer etwa eine Hybridheizung aus Wärmepumpe mit Gas oder Öl einbauen, müssen sie sicherstellen, dass die neue Heizung als Primärheizung verwendet wird. Wer etwa Wärmepumpe und Ölheizung kombiniert, nutzt seine neue Wärmepumpe als Primärheizung und die Ölheizung nur noch an kalten Tagen oder für die Warmwasseraufbereitung.

Eine Pelletheizung im Heizungskeller.
Neben der Wärmepumpe ist auch eine Pelletheizung förderfähig, je nach Förderkonstellation sind hier bis zu 23.500 Euro an Zuschuss möglich.© picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Wie viel Förderung ist realistisch? Experte nennt Wert aus der Praxis

Wie viel Förderung es für eine neue Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heiztechniken gibt, hängt von der Konstellation der Klimaboni ab. Die Grundförderung hat jeder Antragsteller sicher. Auch der Effizienzbonus ist einfach zu bekommen: Ein natürliches Kältemittel verwenden die meisten Wärmepumpen am Markt. Eigentümer in Gebäudebestand profitieren zudem vom Geschwindigkeitsbonus, wenn sie ihren Förderantrag bis Ende 2028 stellen.

„Die meisten unserer Kundinnen und Kunden bekommen 55 Prozent der Kosten über die Förderung zurück“, sagte uns vor Kurzem Energieforscher Jan Ossenbrink vom Wärmepumpen-Start-up „Vamo“ zu den Kosten einer Wärmepumpe in Bestandsbauten. Parallel zur Heizungsförderung bietet die KfW zinsgünstige Kredite an. Einen KfW-Kredit können Antragsteller mit der Heizungsförderung kombinieren. Als Beispiel nennt der „ADAC“ den KfW-Ergänzungskredit.

Was ist der KfW-Ergänzungskredit?

Der KfW-Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung eines Heizungstauschs und weiterer Effizienzmaßnahmen. Er kann nur in Verbindung mit einem KfW-Zuschuss oder einem BAFA-Bewilligungsbescheid für energetische Sanierungen beantragt werden. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 35 Jahre, der Antrag erfolgt vor Baubeginn über eine Bank.

KfW-Kredit mit Heizungsförderung kombinieren: Das ist zu beachten

Genau wie für die Heizungsförderung gelten auch für den KfW-Ergänzungskredit Voraussetzungen. Der effektive Jahreszinssatz von 0,01 bis 1,76 Prozent gilt bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro. Die betreffende Immobilie muss vom Antragsteller zudem selbst bewohnt werden. Je höher das Einkommen, desto höher der Zinssatz. Der maximale Zinssatz beträgt 3,35 Prozent. Zusätzlich bietet die KfW einen „Ergänzungskredit Plus“ an. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Infoseite der KfW.

Eine weitere Ergänzung zur Heizungsförderung sind Zuschüsse für Photovoltaik. Das Problem hier: Es gibt keine bundeseinheitliche Förderung wie bei der Heizung. Eigentümer müssen sich dafür in ihrem Bundesland oder ihrer Kommune informieren. Ist eine PV-Förderung gefragt, können die Mittel auch schon ausgeschöpft sein. Dasselbe gilt auch für die Förderungen für Balkonkraftwerke, die ebenfalls kommunal geregelt sind.