Für Mieter sind Balkonkraftwerke eine interessante und einfache Alternative zur Dachsolaranlage. Sie lassen sich schnell aufbauen, beim Umzug wieder abbauen und kosten nur den Bruchteil einer Dachanlage. Doch vor der Installation muss der Vermieter zustimmen. Sinnvoll ist, sich die Erlaubnis schriftlich geben zu lassen. Dafür gibt es kostenlose PDF-Vorlagen und Muster zum Download. Wir nennen einige Beispiele und zeigen, welche Punkte ein Schreiben unbedingt beinhalten sollte.

Balkonkraftwerk anmelden: Diese Musterschreiben sind kostenlos

Grundsätzlich muss der Vermieter die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk nicht schriftlich geben. Es ist aber sinnvoll, falls es später Probleme oder ein Rechtsstreit gibt. Dabei helfen Vorlagen und Musterschreiben, denn einige listen wichtige Paragrafen und technische Normen auf. Sie belegen, dass ein Balkonkraftwerk als privilegierte bauliche Maßnahme gilt und der Vermieter sie nur in bestimmten Ausnahmefällen ablehnen darf.

Was regelt § 554 BGB?

Mieter dürfen von ihrem Vermieter und oder der Eigentümergemeinschaft bauliche Änderungen verlangen, wenn sie zum Beispiel für Barrierefreiheit, E-Auto-Ladestationen, Einbruchschutz oder Balkonkraftwerke nötig sind. Vermieter müssen zustimmen – es sei denn, die Änderung ist für sie unzumutbar. Ohne Grund sind Verbote nicht zulässig. Sondervereinbarungen in Mietverträgen zu Ungunsten der Mieter sind ebenso unwirksam.

Quelle: Paragraf 554 BGB

Ein sehr ausführliches Musterschreiben bietet der Freiburger Verband „Balkon.Solar“ an. Das Dokument steht als Google-Datei zum Download bereit. In die Vorlage müssen Verbrauchen nur ihre persönlichen Daten eintragen. Danach können sie das Schreiben ausdrucken oder direkt elektronisch an ihren Vermieter verschicken.

Kostenlos sind auch:

Gut zu wissen: Vorlagen auch für Vermieter

Auch für Vermieter gibt es passende Musterschreiben. Sie können dem Mieter diese als Antwort schicken. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ stellt dafür eine Zusatzvereinbarung als Download bereit. Wer als Vermieter Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, findet beim Verein „Balkon.Solar“ eine Vorlage für einen Beschluss bei der nächsten Eigentümerversammlung. Der Beschluss erlaubt Mietenden, ein Balkonkraftwerk zu installieren.

Wann sich welche Vorlage für ein Balkonkraftwerk eignet

Die Vorlagen von „Balkon.Solar“ und dem Berliner Mietverein ähneln sich sehr stark und decken alle wesentlichen Punkte ab. Beide Schreiben sind ausführlich und eignen sich, wenn Betreiber besonderen Wert auf ein rechtssicheres Schreiben legen. Im Vergleich dazu fallen die Versionen von „Ecoflow“ und „Mietrecht.com“ deutlich kürzer aus. Diese Vorlagen können ausreichen, wenn der Vermieter dem Einsatz eines Balkonkraftwerks ohnehin zustimmt und die Einverständniserklärung nur eine Formsache ist.

Mieter können alternativ auch selbst einen Text verfassen. Darin sollten wichtige Angaben aber nicht fehlen. Denn nur dann ist das Anliegen vollständig und belegt, dass das Balkonkraftwerk den aktuellen Vorschriften entspricht.

Diese Angaben sind wichtig:

Ort der InstallationGenaue Stelle und Art der Befestigung (Dach, Fassade, Balkonbrüstung etc.)
Technische DatenAngaben zu Paneelen (Leistung und Anzahl), Wechselrichter und ggf. Speicher
RechtsgrundlageWichtig sind Paragraf 554 BGB, EEG und die VDE-Norm DIN-V-0126-95
Normgerechter AnschlussSchuko-Stecker, CE-/TÜV-Prüfung
Statik-HinweisKein Problem mit der Tragfähigkeit
Haftung und RückbauZusicherung für Schäden und spätere Entfernung
Frist zur ZustimmungDatum für Rückmeldung setzen (drei Wochen als Richtwert)

Details zum Balkonkraftwerk richtig angeben: Diese Auflagen gelten

Wichtig ist, dass alle Angaben der geltenden Rechtslage entsprechen. Solarmodule dürfen derzeit maximal 2000 Watt leisten, also zwei Kilowatt Peak. Ein Wechselrichter darf höchstens 600 Watt ins Netz einspeisen. Für die neue Leistungsgrenze von 800 Watt fehlt bisher noch eine verbindliche Norm vom Verband der Elektrotechnik. Möglich ist aber ein umschaltbarer Wechselrichter, der sich auf 600 Watt drosseln lässt.

Für Speichersysteme gilt: Betreiber müssen den Speicher derzeit separat beim Netzbetreiber melden. Die Installation darf zudem nur ein Elektriker übernehmen. Dem Bundesverband der Solarenergie zufolge soll es künftig jedoch eine einfachere Regelung geben. Bis dahin gelten wie bei der Netzeinspeisung die bestehenden Vorgaben. Vermieter dürfen auf deren Einhaltung bestehen. Daher sollten Mieter ihr Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anmelden und alle Vorgaben einhalten.