Über eine Million Balkonkraftwerke wurden seit Ende Juni bei der Bundesnetzagentur registriert. Längst nicht jeder Betreiber meldet seine Mini-Solaranlage an. Dabei gilt eine Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt und einer Modulleistung von 2000 Watt. Auch die Speicher müssen Verbraucher im Markstammdatenregister anmelden. Für sie ist in manchen Fällen allerdings noch ein zusätzlicher Anmeldeschritt nötig. Wann dieser zutrifft, erklären Solar-Experten.

Speicher für Balkonkraftwerke registrieren? Expertin klärt auf

Die vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke gilt bislang nur für sogenannte Steckersolargeräte, also die Anlagen selbst. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das ein Gerät mit Solarmodulen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker (Paragraf 3, Absatz 43). Die Speicher erwähnt das Gesetz nicht. Doch auch sie müssen Anlagenbetreiber anmelden.

„Ein Batteriespeicher kann gemeinsam mit dem Steckersolargerät im Marktstammdatenregister registriert werden“, erklärt eine Sprecherin vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unserer Redaktion. Verbraucher können ihren Speicher also zusammen mit dem Balkonkraftwerk im bundesweiten Marktstammdatenregister anmelden, müssen dafür jedoch einen separaten Eintrag anlegen. Eine genaue Anleitung für die Anmeldung des Balkonkraftwerks finden Sie hier.

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Speicher beim Netzbetreiber anmelden: So funktioniert es

Doch das ist nicht alles. Wie die BDEW-Sprecherin erklärt, gilt für den Speicher im Gegensatz zum Balkonkraftwerk an sich keine Ausnahme von der Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber. Wer der zuständige Netzbetreiber ist, lässt sich über die Jahresstromrechnung herausfinden. Dort steht entweder ein Name oder ein 13-stelliger Code. Mit diesem Code lässt sich der Netzbetreiber ermitteln. Das funktioniert über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur oder die Plattform des Energieverbands BDEW.

Wie die Anmeldung eines Speichers konkret funktioniert, hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Oft reicht ein Online-Eintrag im Kundenportal aus. Doch wie eine Anfrage unserer Redaktion bei Stromnetz Berlin zeigt, gibt es von der offiziellen Anmeldepflicht im Einzelfall Abweichungen.

Balkonkraftwerk-Speicher separat anmelden? So regelt es das Stromnetz Berlin

Ob Berliner Verbraucher ihren stationären Speicher zusätzlich zum Marktstammdatenregister auch beim Netzbetreiber angeben müssen, hängt von der Leistung ab: „Liegt die Gesamtleistung des Sets bei maximal 800 Watt, ist nur die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich“, erklärt Henrik Beuster, Pressesprecher des Netzanbieters Stromnetz Berlin.

Auch für mobile Speicher gilt im Stromnetz Berlin keine separate Anmeldepflicht. Das betrifft etwa Systeme mit Rollen oder Griffen, wie Campingbatterien. Falls der Speicher einen eigenen Wechselrichter auf der Wechselstromseite hat, gilt er als eigene Erzeugungsanlage – und ist auch bei Stromnetz Berlin anmeldepflichtig.

Das betrifft etwa All-in-One-Produkte wie die Anker Solarbank 3 Pro. Die darin integrierten Wechselrichter können selbst Strom an eine Steckdose oder ins Hausnetz abgeben oder sich darüber aufladen. „Der Speicher wird dann wie eine eigene Erzeugungsanlage behandelt“, sagt Beuster. Betroffene Kunden von Stromnetz Berlin müssen ihren Speicher in diesem Fall über das Installateurportal anmelden.

Speicher für Balkonkraftwerke selbst installieren? Das sollten Sie niemals tun

Je nach Netzbetreiber können andere Vorgehensweisen oder Ausnahmen von der offiziellen Anmeldepflicht gelten. Eine Anfrage beim eigenen Netzbetreiber ist daher in jedem Fall sinnvoll. Für grundsätzlich alle Balkonkraftwerke gilt jedoch: Verbraucher müssen sie im Marktstammdatenregister anmelden – maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme und unabhängig von der Speicherfrage.

Zudem gilt: Nur Fachkräfte dürfen ein Balkonkraftwerk mit Speicher installieren. Das gilt auch für die All-in-One-Produkte mit Speicher und Wechselrichter. Die Installation muss den geltenden elektrotechnischen Normen entsprechen. Wer sich nicht daran hält, riskiert die Netzsicherheit, Bußgelder und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.