CDU, SPD und Grünen sind mit ihrem neuen Kommunalwahlgesetz vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof gescheitert.

Eine knappe Mehrheit der Richterinnen und Richter ist der Ansicht, dass das neue Verfahren zur Verteilung von Sitzen in Kommunalparlamenten die Rechte von mehreren klagenden kleineren Parteien auf Chancengleichheit verletze. FDP, BSW, Linke, Piraten, „die Partei“ und Volt hatten den Urhebern des neuen Berechnungsverfahrens vorgeworfen, große Parteien bei der Sitzverteilung zu bevorzugen und kleine zu benachteiligen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Drei der sieben Richter erklärten aber in einem „Sondervotum“, sie hielten das neue Verfahren für „verfassungsrechtlich unbedenklich“.

„Systematische Benachteiligung“ kleinerer Parteien

Die Neuregelung benachteilige kleinere Parteien „systematisch“, indem sie Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zuweise, heißt es in der Urteilsbegründung. Bei dem alten System sei es mehr oder weniger zufallsabhängig gewesen, ob die Nachkommastelle beim Verteilen von Sitzen zu einer Auf- oder einer Abrundung führte.

Die Liberalen hatten zuvor ausgerechnet, wie das Ergebnis der Kommunalwahl 2020 in NRW ausgesehen hätte, wenn damals die neuen und nun vom Gericht abgeräumten Regeln gegolten hätten: Demnach hätte die CDU zum Beispiel landesweit 234 Sitze mehr in Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen bekommen, die FDP aber 135 weniger. Die Liberalen sprechen spöttisch vom „Matthäus-Effekt“. Motto: „Wer hat, dem wird gegeben“.

FDP jubelt: „Das schwarz-rot-grüne Machtkartell wurde gestoppt“

51. Sitzung des Landtags NRW
„Dass diese massive Verzerrung von Wählerstimmen nun gestoppt ist, ist ein großer Sieg für die kommunale Demokratie“, sagte FDP-Landesvorsitzender und Landtagsfraktionschef Henning Höne. . © SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON

„Das schwarz-rot-grüne Machtkartell wurde gestoppt“, sagte FDP-Landeschef Henning Höne nach dem Urteil. „Wer sich ein Wahlrecht nach eigenen Interessen maßschneidert, stellt parteitaktisches Kalkül über die Integrität der Demokratie.“ Ein Wahlrecht müsse über jeden Zweifel erhaben sein. Es dürfe nicht darum gehen, es bis an die Grenze des Verfassungsrechts zu den eigenen Gunsten zu verschieben.

Der Kommentar zum Thema: Kommunalwahlgesetz: Peinliche Schlappe für CDU, Grüne, SPD

Der Landesvorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Amid Rabieh, sagte: „Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie. Und es ist wahrlich eine Klatsche für die CDU, SPD und Grünen im Landtag. Ihr undemokratisches und verfassungswidriges Ansinnen, die kleinen Parteien und Wählergemeinschaften bei den Kommunalwahlen und in der Kommunalpolitik zu diskriminieren, ist auf ganzer Linie gescheitert.“

CDU und Grüne verteidigen ihren Vorschlag als „mathematisch ausgewogenen Kompromiss“

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen im Landtag, Thorsten Schick, Wibke Brems und Verena Schäffer, bezeichneten ihren Versuch, die Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen zu verändern, als „mathematisch ausgewogenen Kompromiss“. Nach dem alten Verfahren könne eine Partei mit nur wenigen Stimmen genauso viele Sitze bekommen wie andere mit deutlich mehr Stimmen. „Das halten wir für ungerecht und unser neues Verfahren sollte genau das verhindern“, so die Fraktionschefs nach dem Urteil.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte nach der Entscheidung aus Münster: „Es gilt der Grundsatz, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung Urteile des Verfassungsgerichtshofs respektiert und sie auch anwendet.“ Damit dürften im September bei der nächsten Kommunalwahl die Sitze wieder nach dem alten Verfahren verteilt werden.