Das Verfassungsgericht kippt ein Kommunalwahlgesetz, weil es die Chancen kleinerer Parteien geschmälert hätte. Das ist, obwohl das Urteil denkbar knapp ausfiel, eine peinliche Schlappe für CDU, SPD, vor allem aber für die Grünen, aus deren Mitte das ungerechte Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung stammte.
Auch wenn es bei der Sitzverteilung auf der Grundlage des Wahlergebnisses nie hundertprozentig gerecht zugehen kann: Es mutet dreist an, wenn die „Großen“ ihre Macht nutzen und sich den Vorteil selbst verschaffen. Einen Vorteil, der CDU, Grünen und SPD bei der vergangenen Kommunalwahl rund 500 Sitze mehr in Räten, Bezirksvertretungen und Kreistagen beschert hätte.
Die „Kleinen“ mögen die „Großen“ nerven, sie mögen das politische Miteinander in Kommunalparlamenten komplizierter machen, aber Demokratie ist eben kein Wellnessbetrieb mit leichter Entscheidungsfindung.
Die Liberalen haben die Brisanz des Themas früh erkannt
BSW, Volt, Piraten und Linke dürfen sich nun als Gewinner fühlen, vor allem aber die Liberalen. Die FDP mit ihrem Landesvorsitzenden Henning Höne hat das eigentlich recht sperrige Thema früh erkannt, es beharrlich publik gemacht, ein Gegengutachten in Auftrag gegeben und am Ende erfolgreich den Rechtsweg beschritten. Das war sehr professionell.
Die Entscheidung aus Münster zeigt auch einmal mehr, wie wertvoll eine funktionierende Gewaltenteilung ist. Da treffen zwei Regierungsfraktionen eine Entscheidung, die SPD lässt sich in diese Initiative etwas unreflektiert hineinziehen, und kleine Parteien klagen dagegen. Am Ende steht ein Urteil, das alle Beteiligten so respektieren, wie es sich in einem demokratischen Rechtsstaat gehört. Die Wächterinnen und Wächter der Verfassung haben das letzte Wort. Traurig eigentlich, dass man das heute besonders betonen muss. Aber in diesen unruhigen Zeiten sind solche Selbstverständlichkeiten eben leider nicht mehr selbstverständlich.


