Knapp ein Jahr vor der Kommunalwahl in NRW sieht die FDP-Landtagsfraktion ihre Befürchtungen bestätigt, dass die Veränderungen, die CDU, Grüne und SPD im Sommer am Kommunalwahlrecht vorgenommen haben, große Parteien systematisch bevorteilten, die Chancen kleinerer Parteien hingegen schwächten.
Ein Gutachten des Politologen Prof. Joachim Behnke (Uni Friedrichshafen) und der Mathematikerin Dr. Kai-Friederike Oelbermann aus Magdeburg, geschrieben im Auftrag der FDP-Fraktion, ermutigt die Liberalen, noch in diesem Herbst Klage beim NRW-Verfassungsgericht gegen die Änderung des Kommunalwahlgesetzes einzureichen. „Wir hatten von Beginn an politische, juristische und mathematische Zweifel. Jetzt sehen wir, dass sie berechtigt sind“, sagte NRW-Landeschef Henning Höne am Montag.

Widerfährt den kleinen Parteien in NRW eine Ungerechtigkeit „biblischen“ Ausmaßes?
Mehr denn je sind die Liberalen davon überzeugt, dass CDU, Grüne und SPD das Wahlrecht zu ihren Gunsten gedreht hätten. Es geht im Kern um die Frage, wie ein Wahlergebnis in Sitze in den Kommunalparlamenten umgerechnet wird. Prof. Behnke erinnert das neue System an einen Satz aus dem Matthäus-Evangelium: „Wer hat, dem wird gegeben. Wer aber nicht hat, dem wird auch das, was er hat, genommen werden.“
Dieser „Matthäus-Effekt“ würde kleine und Kleinstparteien bei der nächsten Kommunalwahl hart treffen, warnten die Gutachter. In Zahlen ausgedrückt: Wäre das neue Verfahren zum Umrechnen von Stimmen in Sitze schon bei der Kommunalwahl 2020 angewendet worden, hätte die CDU zum Beispiel landesweit 234 Sitze mehr in Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen bekommen. Die SPD käme auf ein Plus von 131 Sitzen, die Grünen auf 111. „Verlierer“ wären zum Beispiel die FDP (minus 135 Sitze), die Linke (minus 94) und die AfD (minus 45) gewesen.
Es geht um die Zahl hinter dem Komma: Die lohnt sich für Große mehr als für Kleine
Das Problem ist der Umgang mit der Nachkommastelle. Bisher sei ab einer Fünf hinter dem Komma auf einen Sitz aufgerundet worden, so die Experten. Künftig soll das anders sein: Hat eine Partei einen Anspruch auf 10,1 Sitze, würde die 0,1 aufgerundet und mit einem Sitz belohnt. Am Ende wären es elf. Bei einem Anspruch auf 1,9 Sitze würde aber abgerundet, also auf einen Sitz.
Grüne und CDU begründen die Änderung im Kommunalwahlrecht übrigens damit, dass die früher geltenden Regeln „Parteien und Wählergruppen mit sehr niedrigen Stimmanteilen“ bevorzugt hätten. Die Gutachter Behnke und Oelbermann bezweifeln die Stichhaltigkeit dieser Einschätzung. „Entscheidend ist: Warum sollen die Stimmen für eine größere Partei mehr Gewicht haben als die Stimmen für eine kleine Partei?“, erläuterte Behnke.
Drei Gutachten, zwei Meinungen, ein harter Streit
Es gibt zwei weitere Gutachten zum Thema: Eines liegt auf einer ähnlichen Linie wie das von der FDP in Auftrag gegebene. Ein weiteres liefert CDU und Grünen Argumente. Allerdings nur schwache, meint Behnke. Denn dort gehe es nur um die „Grenzen des Zulässigen“. Dass das neue Verfahren ungerecht sei, werde nicht bestritten.


