Keine Sportwetten mehr für Hartz-IV-Empfänger - Gericht bestätigt Verbot
Köln. . WestLotto darf keine Tippscheine an offenkundige Bezieher von Arbeitslosengeld 2 verkaufen, urteilt das Landgericht Köln und bestätigt damit seine Einstweilige Verfügung. Lottogesellschaft kündigte Berufung an.

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